Die Hospizbewegung Ratingen finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, die Förderung der Krankenkassen nach § 39 a SGB V, einen jährlichen Zuschuss der Stadt Ratingen und aus zahlreichen kleinen und großen Spenden. Die Hospizbewegung Ratingen ist im Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamtes für Steuern eingetragen und berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Erlauben Sie uns den Hinweis, dass für die steuerliche Berücksichtigung einer Spende bis 300,- Euro ab Steuerjahr 2021 gem. aktueller Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine vereinfachte Dokumentation durch einen Einzahlungsbeleg oder eine Buchungsdokumentation (z.B. Kontoauszug) ausreicht, eine separate Spendenbescheinigung dann also nicht erforderlich ist.
Wenn auch Sie die Arbeit der Hospizbewegung Ratingen mit einer Spende unterstützen möchten, können Sie eine Überweisung auf folgendes Konto IBAN: DE02 3345 0000 0042 1139 69, Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert tätigen oder hier Spendenformular und Mitgliedsantrag als pdf herunterladen, in Ruhe ausfüllen und uns unterschrieben zusenden.
Die für Spender anzuwendende Datenschutzerklärung finden Sie hier (bzw. hier als pdf-Dokument zum Download).